ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 28.02.2022
1. DEFINITIONEN/ANWENDUNGSBEREICH
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB gelten vorrangig vor diesen AGB. Sofern diese AGB keine oder nur eine unvollständige Regelung enthalten, finden ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 Anwendung, wenn Prowerb Speditions-, Fracht- Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Leistungen für den Kunden erbringen.
2.VERTRAGSSCHLUSS, DIENSTLEISTUNGEN, SUBUNTERNEHMER, LEISTUNGSUMFANG
- Die von uns erstellten Angebote sind unverbindlich und vorbehaltlich der qualitätsgesicherten Leistung und Lieferung unserer Subunternehmer sowie Lieferanten zu den im Angebot ausgewiesenen Preisen. Unsere Angebote können nur unverzüglich und inhaltlich ohne Änderungen durch den Kunden angenommen werden. Annahmen mit Änderungen unseres Angebotes gelten als neues Angebot des Kunden. Es steht uns frei, ein Angebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Angebote basieren auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden exklusive zusätzlich anfallender Über-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Diese sind in jedem Fall gesondert zu vergüten.
- Der Kunde kann unsere Angebote nur unverzüglich und ohne inhaltliche Änderungen annehmen. Annahmen mit Änderungen stellen in jedem Fall ein neues Angebot des Kunden dar. Wir behalten uns vor dieses jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Abweichende Annahmefristen sind vertraglich festzuhalten.
- Prowerb ist befugt für die Erbringung der angebotenen Leistungen Subunternehmer zu beauftragen.
3.MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Kunde ist verpflichtet Prowerb rechtzeitig vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen, Fristen und sonstige Anforderungen an unsere Leistungen mitzuteilen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet Prowerb über bestehende oder erwartete Leistungshindernisse zu informieren soweit ihm diese bekannt sind
- Grundlage für die ordentliche Leistungserbringung durch Prowerb ist das Vorliegen aller Unterlagen und/oder Informationen. Der Kunde ist verpflichtet diese eigenständig und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Den uns für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen und/oder Informationen unterstellen wir die Vollständigkeit sowie Richtigkeit.
- Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schaden, Mitverschulden) vom Kunden zu tragen.
4.VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
- Jede Partei ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Daten und Informationen dürfen nur an Dritte (z. B. Versicherer, Subunternehmer) weitergeleitet werden, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages benötigen. Für die Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationengelten die gleichen Grundsätze.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Daten und Informationen, die Dritten, insbesondere Behörden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bekannt zu machen sind. Hierüber ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.
- Prowerb verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Maßstäbe gem. DatenschutzGrundverordnung (DSGVO)
- Weiterführende Informationen hierzu bietet die Datenschutzerklärung auf www.prowerb.de
5.LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
- Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen sowie Art und Umfang bedürfen der Schriftform.
- Voraussetzung für die Erfüllung mit uns abgeschlossener Verträge ist die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung. Jede darin begründete Lieferunmöglichkeit befreit uns gegenüber unserem Auftraggeber, es sei denn, die Lieferunmöglichkeit beruht auf eigenem Verschulden (Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit). Desgleichen entbindet uns höhere Gewalt von der Leistungspflicht.
- Falls es zu einem Ereignis von höherer Gewalt kommt, werden wir den Kunden rechtzeitig hierüber informieren und sind berechtigt die Leistungen über die Dauer der Behinderung herauszuschieben. Alternativ behalten wir uns vor ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind, etwa unvorhergesehene Staus oder Verkehrsblockaden
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Prowerb berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.