WEEE betrifft Elektro- und Elektronikaltgeräte; in Deutschland setzt das ElektroG die entsprechenden Anforderungen um. Für betroffene Geräte und verantwortliche Hersteller gelten unter anderem Registrierungs- und Rücknahmepflichten. Die CE-Kennzeichnung betrifft dagegen Produkte, für die einschlägige EU-Vorschriften sie verlangen. Mit ihr erklärt der Hersteller die Konformität; sie ist kein allgemeines Qualitätssiegel für sämtliche Waren.

Vor dem Listing müssen Produkt, Zielmarkt und Rolle des Unternehmens geklärt sein. Hersteller, Importeure und Händler haben unterschiedliche Aufgaben; auch ein Händler kann unter bestimmten Bedingungen als Hersteller gelten. Benötigte Registrierungen, Kennzeichnungen und Produktunterlagen werden durch die verantwortliche Stelle geprüft und bereitgestellt. Fehlende Angaben können zu Rückfragen oder gesperrten Angeboten führen.
PROWERB pflegt bereitgestellte Nachweise und Produktdaten im vereinbarten Shop- und Marktplatzbetrieb, etwa für die Direktvertriebsmarke eines Küchen- und Möbelanbieters. Dazu gehören die Zuordnung zum Artikel und die Bearbeitung von Plattformrückfragen mit dem Auftraggeber. Herstellerverantwortung, Konformitätsbewertung und die fachliche Feststellung der Anforderungen werden dadurch nicht pauschal auf PROWERB übertragen.
Vier Begriffe, die im Marktplatz- und Brandstore-Betrieb direkt an WEEE/CE anschließen.
Das hängt von Produkt, Zielmarkt und Ihrer Rolle ab. Eigenmarkenvertrieb und Import können Herstellerpflichten auslösen. Prüfen Sie die Einordnung und erforderliche Registrierung mit der verantwortlichen Fachstelle, bevor betroffene Geräte angeboten werden.
Fehlende oder unpassende Angaben können Plattformrückfragen oder Angebotssperren auslösen. Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach Produkt, Markt und Konto; nicht für jede Ware gelten dieselben Nachweise.
WEEE/ElektroG betrifft Elektro- und Elektronikgeräte, Registrierung und Rücknahme. CE betrifft die Konformität von Produkten, für die EU-Vorschriften eine CE-Kennzeichnung verlangen. Beide Themen können denselben Artikel betreffen, müssen aber jeweils gesondert eingeordnet werden.
Ja, im vereinbarten Umfang auf Basis der vom verantwortlichen Unternehmen bereitgestellten Unterlagen. Wir ordnen Nachweise Artikeln zu und pflegen sie im Konto. Rechtliche Produktverantwortung und fachliche Freigabe bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen.
Im unverbindlichen Bedarfs-Check — unter 60 Sekunden reichen für eine erste Einordnung. Danach betreut ein fester Ansprechpartner das Thema, kein Callcenter; der laufende Betrieb wird aus dem Standort-Campus Kleve am Niederrhein geführt.